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Macht und Ohnmacht Der Verbraucher: das zwiespältige Wesen. Politik mit dem Einkaufswagen betreibt er, wenn er trotzt, zittern selbst internationale Konzerne. Andererseits muss er unter Verbraucherschutz gestellt werden, sonst wird er ganz und gar über den Tisch gezogen. Oder trägt er zur gegenwärtigen ökologischen und sozialen Misere etwa selber tatkräftig bei? ![]() Rückblick: Vom Verbraucherschutz zum "Empowerment" Der Verbraucher als zu schützendes Wesen ent?steht mit der modernen Industriegesellschaft im 19. Jahrhundert. Verhandelten bis dahin Käufer mit einzelnen Bauern, Handwerkern oder Gewerbetreibenden auf Augenhöhe, sahen sie sich spätestens am Anfang des 20. Jahrhunderts immer größeren Unternehmen gegenüber. Die Machtverhältnisse verschoben sich. Aus der parallel entstandenen Arbeiterbewegung bildeten sich die ersten Vereinigun?gen, die Verbraucherinteressen wahrnahmen. 1962 formulierte der damalige US-Präsident John F. Kennedy in Anlehnung an die Civil Rights vier Grundrechte der Verbraucher, die auch heute noch gültig sind: § das Recht auf sichere Produkte § das Recht auf umfassende Information über Waren und Dienstleistungen § das Recht auf freie Wahl § das Recht auf politische Interessenvertretung der Verbraucher. Die gegen Ende der 1960er Jahre entstehende Um??weltbewegung gab auch den Verbraucherorganisationen wichtige Impulse, zum Beispiel die Frage nach den ökologischen Folgekosten des Konsums. Verbraucher treten selbstbewusster auf: "Empower?ment" heißt es heute, wenn das Stimmrecht mit dem Einkaufswagen lustvoll ausgeübt wird. An dem grundlegenden Spannungsfeld zwischen Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen ändert das nichts. Sehr anschaulich zeigt das die aktuelle Diskussion um das geplante Verbraucherinformations?gesetz (siehe Interview). ![]() Wenn beim Verbraucher nichts mehr geht Wenn Verbraucher nicht kaufen, haben Hersteller ein Problem. Spektakuläre Boykotte haben gezeigt, dass auch große Konzerne durch Umsatzeinbußen zu Verhaltensänderungen bewegt werden können. Bekanntes Beispiel dafür ist der Boykott gegen Nestlé in den 1980er Jahren, mit dem Nestlé gezwungen wurde, die aggressive Werbung für Säuglingsmilchpulver in der Dritten Welt einzustellen. Mitte der 1990er führte der Plan von Shell, die ausgediente Ölplattform Brent Spar einfach in der Nordsee zu versenken, dazu, dass Shell-Tankstellen bis zu fünfzig Prozent Umsatz einbüßten. In den USA wird gegenwärtig der Coca-Cola-Konzern von bereits zehn Hochschulen boykottiert, die keine Getränke des Konzerns mehr auf dem Campus verkaufen. Coca-Cola wird die Verstrickung in Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien und Umweltvergehen in Indien vorgeworfen. ![]() Bei allen diesen Boykotten fällt auf, dass es nicht um die eigentliche Produktqualität geht, sondern um die so genannte "Prozess-Qualität", also die Art und Weise, wie ein Produkt entsteht. So öffentlichkeitswirksam Boykotte sind, so umstritten ist, ob sie langfristige Veränderungen bewirken. Am Beispiel Brent Spar: Esso, an der Ölplattform ebenfalls zur Hälfte beteiligt, blieb von Umsatzeinbußen verschont. Andere Ansätze sind stärker auf eine strukturelle Änderung des Marktes aus. So setzt der Faire Handel auf gerechteren Welthandel, der Öko-Landbau auf eine andere Agrarwirtschaft. Damit ist der Verbraucher gefordert, sein Kaufverhalten nachhaltig zu verändern und auch einen finanziellen Beitrag zu leisten. ![]() Gesagt ist nicht getan Und genau dort liegt der Knackpunkt, den Experten als "gebrochenes Konsumverhalten" umschreiben. Zum Beispiel beim Eier-Kauf: Laut einer Umfrage von 2003 bevorzugten über achtzig Prozent der Käufer Freilandeier, der Anteil von tatsächlich verkauften Freilandeiern lag bei sechsundzwanzig Prozent. Seit 2004 tragen alle im Handel verkauften Eier einen Stempel, der deutlich verrät, ob sie aus Bio-Anbau, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung stammen. Der Anteil der verkauften Käfigeier änderte sich kaum. Ähnlich präsentiert sich die Lage bei Bio-Lebensmitteln und fair gehandeltem Kaffee. "Dieses Gesetz schützt die Unternehmen vor den Verbrauchern" Corinna Hölzel vom Greenpeace Einkaufsnetz über Horst Seehofers Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes ![]() Ein umfassendes Recht der Verbraucher auf Informationen über Produkte und Dienstleistungen ist die Vorraussetzung dafür, dass diese ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben können. Renate Künast unternahm zwei Vorstöße, mit denen sie dem Verbraucher weitreichende Informationsrechte einräumen wollte, die aber von der CDU/CSU im Bundesrat blockiert wurden. Begründung: Der Vorschlag sei halbherzig und bedeute keine nachhaltige Stärkung der Verbraucherrechte. Nun will der neue Minister für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer (CSU), noch in diesem Jahr einen neuen Entwurf durchbringen. Kommt jetzt der Durchbruch für den Verbraucherschutz? Warum brauchen wir überhaupt ein solches Gesetz? Weil es im Moment völlig im Ermessen der Behörden und Unternehmen liegt, ob und welche Hintergrundinfor?mationen sie Verbrauchern zur Verfügung stellen. Das ist ein Verstoß gegen das grundlegende Verbraucherrecht auf Information. Nun gibt es aber doch Deklarations?vorschriften etc. Was darf der Verbraucher denn im Moment nicht erfahren, was aus Sicht des Verbraucherschutzes sinnvoll wäre? Der Verbraucher hat zum Beispiel kein Recht auf Auskunft darüber, wie die Tiere, deren Fleisch oder Milch er kauft, gehalten werden. Er hat auch kein Recht zu erfahren, ob die Tiere mit Gen-Food gefüttert wurden. Unternehmen, die im Ausland fertigen lassen, müssen nicht offenlegen, unter welchen Arbeitsbedingungen dort produziert wird, oder ob sie Kinderarbeit tolerieren. Er muss nicht einmal dann informiert werden, wenn bei Obst oder Gemüse erhöhte Pestizidbelastungen vorliegen. Welche Rolle haben die Behörden in diesem Zusammenhang? Im Moment ist es so, dass die Behörden, die ja auch Betriebe kontrollieren, zwar Informationen über Unregelmäßigkeiten haben, aber nicht verpflichtet sind, die Öffentlichkeit darüber zu infor?mieren. Wenn sie es trotzdem tun, müssen sie Regressforderungen der betroffenen Unternehmen fürchten. Das führte z. B. dazu, dass die Namen der Firmen, die "Gammelfleisch" vertrieben, der Öffentlichkeit vorenthalten blieben. Würde sich das mit dem neuen Gesetz ändern? Theoretisch ja. Praktisch nein. Erstens, die Behörden würden nicht automatisch, z. B. im Internet, ihre Erkenntnisse veröffentlichen, sondern nur auf Anfrage von Verbrauchern. Diese Anfragen müssten dann, alles in allem innerhalb einer Frist von drei Monaten beantwortet werden. Das bringt nichts. Binnen eines solchen Zeitraums sind z. B. pestizidbelastete Früchte oder umdeklariertes Fleisch schon lange aus den Regalen verschwunden. Die Verbraucher hätten keine Möglich?keit mehr, mit ihrer Kaufentscheidung auf diese Information zu reagieren. Dennoch müsste die Information veröffentlicht werden. Ist das nicht schon mal was? Es gibt weitere Einschränkungen: Wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt werden, darf weiterhin keine Auskunft gegeben werden. Wir wissen aus Erfahrung, dass dieser Begriff von Unternehmen unglaublich strapaziert wird. Auch bei laufenden juristischen Verfahren müssen Behörden schweigen. Das bedeutet, wenn es trotz allem mal brenz?lig werden sollte, müsste das betroffene Unternehmen nur irgendein sinn- oder aussichtsloses Verwaltungsverfahren beginnen, um vor jeder Informationsweitergabe durch Behörden geschützt zu sein. Überspitzt könnte man sagen: Dieses Gesetz schützt nicht den Verbraucher vor den Unternehmen, sondern die Unternehmen vor den Verbrauchern. So weit zu den Behörden. Was ist mit den Unternehmen? Für die ändert sich nichts. Sie werden im Gesetz nicht einmal erwähnt. Sie können Informationen herausgeben, aber sie müssen nicht. Da fällt der Entwurf weit hinter den Diskussionsstand zurück. Gibt es weitere Punkte, die Sie kritisieren? Leider ja. Das Gesetz bezieht sich lediglich auf Lebens- und Futtermittel, nicht auf andere Produkte, z. B. Kosmetik, Elektronik, Textilien oder Dienstleistungen. Bringt das geplante Verbraucherinformationsgesetz nach Ihrer Einschätzung überhaupt Verbesserungen gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage? Wenn es in der vorliegenden Form verabschiedet wird: So gut wie gar keine.
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