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Titelgeschichte Ausgabe Nr. 32
Update Gentechnik
Weltweit wachsen immer mehr Gen-Pflanzen. Die Agro-Industrie macht Druck. Die Verbraucher lehnen Gen-Food ab. Der Umwelt drohen irreversible Schäden. In Deutschland bedroht eine Aufweichung der Haftungsregeln die Bio-Landwirte.

Anbaufläche von Genpflanzen wächst weltweit
Gentechnisch veränderte Pflanzen wachsen weltweit bereits auf über 90 Millionen Hektar Fläche das ist die dreifache Gesamtfläche Deutschlands. In den USA stieg der Anbau von Gen-Soja seit der Einführung 1996 auf über 80%, ähnlich ist die Situation bei Baumwolle. Erstmals wurde in den USA im letzten Jahr auch mehr Gen-Mais als konventioneller Mais geerntet. In Deutschland wurden 2004 erst auf rund 300 Hektar Gen-Mais angebaut, auch 2006 sind es erst 970 Hektar. Doch europaweit vergrößert sich die Anbaufläche schnell: In Rumänien, Europas drittgrößtem Produzenten von Soja, wachsen bereits auf über der Hälfte der Sojafelder (über 100.000 Hektar Fläche) gentechnisch veränderte Pflanzen.
Verbrauchermehrheit gegen Gentechnik
Insgesamt lehnen die europäischen Verbraucher Gentechnik in Lebensmitteln nach wie vor mit einer Mehrheit von insgesamt 58% ab.
Besonders kritisch reagieren die Deutschen: 79% wollen kein Gen-Food.

Bio-Landwirtschaft bringt Arbeitsplätze Agro-Gentechnik nicht
In der Diskussion um die Agro-Gentechnik wird immer wieder das angebliche Arbeitsplatzpotenzial dieser Technologie ins Feld geführt. Nach einer Studie des Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) arbeiten in Deutschland nicht mal 500 Beschäftigte in der privatwirtschaftlich finanzierten Agro-Gentechnik. Da es sich um eine "Rationalisierungstechnologie" handelt, ist von starkem Wachstum in diesem Bereich auch bei einem weiteren Vormarsch nicht auszugehen. Zum Vergleich: Von der deutschen Bio-Branche hängen schätzungsweise rund 155.000 Arbeitsplätze ab.
Ist Gen-Food sicher?
Fest steht: Niemand ist bis jetzt nach dem Genuss von Gen-Food tot umgefallen, wissenschaftlich ausgedrückt hat es also keine akut toxische Wirkung. Aber reicht das aus, um ein Lebensmittel als sicher zu deklarieren? Über die Langzeitauswirkungen des Konsums genmanipulierter Nahrungsmittel, z.B. bei der Entstehung von Krebs und Allergien, liegen keinerlei Daten vor: Als Versuchskaninchen dienen die Konsumenten.

Antibiotika-Resistenzen befürchtet
In viele bisher entwickelte Gen-Pflanzen wurden Antibiotika-Resistenzen eingebaut. Diese könnten auf Bakterien übergehen und resistente Keime hervorbringen mit fatalen Folgen für Menschen und Tiere.
Negative Auswirkungen auf die Umwelt erwiesen
Immer mehr Studien und Beobachtungen liefern Hinweise darauf, dass Gen-Pflanzen der Umwelt schaden. So führt der Anbau zum Rückgang der Artenvielfalt. Durch Auskreuzung entstehen resistente "Super-Unkräuter". Von Gen-Pflanzen produzierte Gifte reichern sich im Boden an. Die durch Gentechnik ausgelösten Umweltschäden sind irreparabel: Einmal freigesetzt verbreiten sich Genpflanzen durch Pollenflug und Auskreuzung. Sie können genauso wenig aus der Umwelt zurückgeholt werden, wie entwichene Radioaktivität.

Gen-Tech: Marktmacht für wenige
Gentechnisch veränderte Pflanzen sind patentierbar. Damit bieten sie einigen wenigen Konzernen gänzlich neue Möglichkeiten der Marktbeherrschung.
Europa unter Druck
Lange schottete sich Europa gegen die Einfuhr gentechnisch veränderter Lebensmittel und Gen-Saatgut ab. Im Februar dieses Jahres entschied die World Trade Organisation (WTO) in einer Grundsatzentscheidung, dass das faktische Moratorium der EU zwischen 1999 und 2003 gegen Gen-Importe aus den USA, Argentinien und Kanada keinen Bestand habe und öffnete so trotz bei der WTO vorgebrachter Bedenken der EU-Kommission effektiv den europäischen Markt für Gen-Food.
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Neue Haftungsregeln für gentechnische Verunreinigung:
Eine Bedrohung für die Bio-Landwirtschaft
Die Bundesregierung plant derzeit eine Änderung des deutschen Gentechnik-Gesetzes. Gentechnik-Produzenten sollen danach nur noch dann haften, wenn Nachbarfelder zu mehr als 0,9 Prozent gentechnisch verunreinigt werden. Auch Abstandsregelungen werden in diesem Zusammenhang diskutiert. Eine Aufweichung der bestehenden Regelungen hätte schwer wiegende Konsequenzen für alle, die ohne Gentechnik wirtschaften wollen, also die gesamte Bio-Branche. Bereits heute entstehen den Herstellern von gentechnikfreien Lebensmitteln erhebliche Mehrkosten für Analytik und Qualitätssicherung.
"Faktisch ein Freifahrtschein für die Kontamination von Nachbarfeldern"
Interview | Dr. jur. Christoph Palme

Zur geplanten Novellierung des Gentechnik-Gesetzes befragte Gerald Wehde von Bioland e.V. für das PresseForum BioBranche Dr. jur. Christoph Palme vom Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht in Tübingen, das in rechtswissenschaftlichen Fragen rund um die grüne Gentechnik eine führende Position einnimmt.
Die Bundesregierung plant eine Änderung des Gentechnikrechts. Welche rechtlichen Vorgaben hat sie dabei zu beachten?
Die Gesetzesänderung hat neben dem Staatsziel Umweltschutz die Grundrechte aller Beteiligten zu respektieren. Dies sind auf der Seite der Gentechnikindustrie vor allem die Forschungsfreiheit und die Wirtschaftsgrundrechte. Letztere gelten aber auch für gentechnikfreies Wirtschaften. Insbesondere Ökobauern haben einen Rechtsanspruch auf Schutz ihres Eigentums vor Kontaminationen durch Gen-Pflanzen. Neben diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben sind aber auch umfangreiche europarechtliche Bindungen zu beachten.
Und sind die Pläne Seehofers mit EU-Recht vereinbar?
In Bezug auf die Kontamination von Nachbarfeldern durch Freisetzungsversuche mit Sicherheit nicht. Renate Künast verankerte im Jahr 2005 das Prinzip der Null-Kontamina?tion im Gentechnikgesetz: Freisetzungsversuche dürfen also zu keinerlei Verunreinigungen in Nachbarfeldern führen. Seehofer will das ändern und so der Forschung an Gen-Pflanzen faktisch einen Freifahrtschein für die Kontamination von Nachbarflächen erteilen. Eine solche Regelung verstößt klar gegen EU-Recht. Danach dürfen nämlich nicht zugelassene Gen-Konstrukte erst dann auf Mensch und Umwelt losgelassen werden, wenn keine Risiken bestehen. Genau dies sollen aber die Freisetzungsversuche erst herausfinden. Die EU-Kommission hat daher bei Verwirklichung dieser Pläne mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht, das zu empfindlichen Bußgeldern führen kann, die dann letztlich der deutsche Steuerzahler zu tragen hätte.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und deren Vorsitzender Winnacker argumentieren aber, diese Erleichterungen seien aus Gründen der Forschungsfreiheit notwendig.
Das ist Unsinn. Nur weil jemand Wissenschaft betreibt, heißt das noch nicht, dass er deshalb andere schädigen darf. Mit diesem Argument könnte man ja alles rechtfertigen. Die Forschung hat sich wie jede andere Tätigkeit auch an die verfassungsmäßige Ordnung zu halten. Konkret: Sie muss das Eigentum anderer bei ihren Versuchen respektieren. Das ist auch ohne weiteres möglich. Freisetzungsversuche sind im Gegensatz zum Anbau zugelassener Pflanzen kein Massenphänomen. Die Forscher können sich also den Standort genau aussuchen. Das Einzige, was von ihnen verlangt wird, ist, ihre Freisetzungsversuche so zu planen und abzusichern, dass dadurch fremdes Eigentum und ökologisch sensible Gebiete nicht beeinträchtigt werden. Dass hierdurch die Forschung zum Erliegen kommen soll, ist ein Propagandamärchen.
Was halten Sie von der Abstandsregelung von 150 Metern beim Anbau von Gen-Mais?
Nach den uns vorliegenden wissenschaftlichen Studien reichen 150 Meter nicht aus. Ganz im Gegenteil führt ein solch geringer Abstand sogar fast immer zu einer Kontamination. Der Gesetzgeber würde damit also eine Vorschrift erlassen, deren Befolgung regelmäßig zu einer Schädigung Dritter führt. Dies ist eine klare Verletzung des Eigentumsgrundrechts und daher verfassungswidrig.

Ist die geplante Lockerung der Haftungsregelung bei Kontaminationen gentechnikfreier Landwirtschaft zulässig?
Das derzeitige Haftungsrecht stellt gerade mal eben den verfassungsrechtlich gebotenen Mindeststandard zum Schutz gentechnikfreier Erzeugung dar. Jede Lockerung dieser Regeln würde daher die Eigentumsrechte insbesondere der ökologisch wirtschaftenden Landwirte verletzen. Ökologische Imker hätten sogar gar keinen gesetzlichen Schutz mehr und wären der Behördenwillkür der jeweiligen Bundesländer ausgesetzt. Bei Verwirklichung der Seehofer-Pläne wäre es zum Beispiel möglich, dass in Bayern selbst eine hochgradige Kontamination von Öko-Honig nicht zu Haftungsansprüchen führen würde, während in Brandenburg die Haftung bereits bei 0,9 Prozent greift, aber jederzeit geändert werden könnte.
Die FDP-Gentechnikexpertin Christel Happach-Kasan plädiert neuerdings für eine Legalisierung von Zufallsauskreuzungen auf gentechnikfreie Nachbarfelder. Wie schätzen Sie diese Forderung rechtlich ein?
So etwas würde auf ein Recht zur Kontamination Dritter hinauslaufen. Ein solches Recht auf Schädigung Dritter gibt es natürlich nicht. Grundanliegen aller Rechtsordnungen der Welt ist es ja gerade, durch menschliche Handlungen verursachte Schädigungen zu verhindern. Ein "Recht auf Kontamination" wäre also eine Perversion jeglichen Rechtsdenkens.
Was es allerdings gibt, ist das Recht eines Unternehmens, die ihm vom Staat erteilte Erlaubnis für eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit auszunutzen, auch wenn dies mit eeinträchtigungen Anderer verbunden ist. Das ist aber etwas völlig anderes. Der Staat duldet hier lediglich bestimmte Schädigungen an Rechtsgütern Dritter, weil er in einer Abwägung die Vorteile einer bestimmten umweltgefährdenden Tätigkeit höher einschätzt als die mit den Kontaminationen einhergehenden Nachteile.

Für den speziellen Bereich der Grünen Gentechnik hat der Staat aber eine solche "Kontaminationsduldung" ausgeschlossen. Deutsches wie europäisches Recht geht durchgängig vom Gebot der Nullkontamination aus. Kontaminationen sind also immer so niedrig wie möglich zu halten. Der Schwellenwert von 0,9 Prozent regelt nur, dass bei einer Verunreinigung in dieser Höhe selbst ohne Verschulden von einem Schaden auszugehen ist. Bei schuldhafter Verunreinigung kann aber bereits ab 0,1 Prozent ein Schaden vorliegen, wenn diese Verunreinigung vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde, also hätte vermieden werden können.
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Für gentechnikfreie Lebensmittel
Gegen eine Verwässerung des deutschen Gentechnik-Gesetzes.
Im September wird es soweit sein: Aus Tausenden gelber Luftballons wird in Berlin der Slogan "Gen-Food Nein Danke" von Bürgerinnen und Bürgern gebildet. Nach kurzer Zeit dann werden die Ballons entschweben und so ganz bildlich auf eine entscheidende Schwäche der Agro-Gentechnik hinweisen: Gentechnik-Pollen verbreiten sich durch den Wind, kontaminieren gentechnikfreie Felder und nichts und niemand kann sie zurückholen. An jedem Ballon hängt eine Karte, die den Finder über die Aktion und ihren Hintergrund informiert. Die Mitmach-Kampagne wird von Umwelt-, Verbraucher-, Bio- und Bauernverbänden getragen und auch von Bioboom aktiv unterstützt. Sie richtet sich gegen die Pläne der Bundesregierung zur Änderung des deutschen Gentechnik-Gesetzes, nach der Gentechnik-Produzenten nur noch dann haften sollen, wenn Nachbarfelder mit mehr als 0,9 Prozent gentechnisch verunreinigt werden.

Gen-Food Nein danke! Machen Sie mit
Unter www.gentechnik-stoppen.de können Sie sich an der Protestballon-Aktion beteiligen. Bestellen Sie einfach online Ihren Ballon. Wahrscheinlich wird der Bundestag im September über die neuen Gen-Tech-Regelungen entscheiden. Das ist ein guter Grund, Ihrem Bundestagsabgeordneten zu schreiben und ihn zu bitten, in Ihrem Sinne abzustimmen. Ebenfalls unter www.gentechnik-stoppen.de finden Sie die eMail-Adresse "Ihres" Abgeordneten und einige Formulierungsvorschläge.
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