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Was heißt hier "bio"?

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Impressum
 
 
Titelgeschichte Ausgabe Nr. 36
Was heißt hier "Bio"?
Die EU-Bio-Verordnung 1993–2008

Bio-Produkte sind angesagt. Immer mehr Menschen greifen regelmäßig zu ökologisch Erzeugtem. Vom schicken Feinkostladen bis zum Discounter ist Bio fast allgegenwärtig. Gleichzeitig sind nicht nur Bio-Einsteiger, sondern selbst hartgesottene Bio-Dauerverwender manchmal verunsichert: Wofür steht "Bio" eigentlich genau?



1. Frage:
Ein Produkt "aus kontrolliertem Anbau" ist ein Bio-Produkt?
_richtig _falsch


Bio ist Gesetz: Die EU-Bio-Verordnung
Als die EU-Bio-Verordnung 1993 in Kraft trat, ging damit die Wildwest-Zeit der Bio-Deklarationen zu Ende. Bis dahin durfte jeder auf die Verpackung schreiben, was er wollte, gesetzliche Vorschriften gab es nicht. Die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, im folgenden EU-Bio-Verordnung genannt, legte erstmals verbindlich fest, was als Bio-Qualität galt. Begriffe wie "Bio" und "Öko" (die übrigens in diesem Zusammenhang gleichwertig und gleichbedeutend verwendet werden) sind nun gesetzlich geschützt. Aber was heißt das denn jetzt: "Bio"? Auch das regelt die Verordnung, wenn auch zunächst nur für pflanzliche Lebensmittel. Sie legt Mindeststandards für Düngung, Pflanzenschutz und Verarbeitung fest. Erst ab 2000 gilt die entsprechend erweiterte Verordnung auch für Lebensmittel tierischen Ursprungs, also Fleisch, Milch und Eier.



Dafür steht EU-Bio beim Bio-Hersteller
— keine radioaktive Bestrahlung zur Haltbarmachung
— nur wenige Zusatz- und Hilfsstoffe sind erlaubt
— keine gentechnisch erzeugten Stoffe im Stall und auf der Weide
— keine Antibiotika und Leistungsförderer in der Tierhaltung auf dem Acker
— kein gentechnisch erzeugtes Saatgut
— kein Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln ("Spritzmittel")
— keine leicht löslichen, mineralischen Dünger ("Kunstdünger")
— abwechslungsreiche Fruchtfolgen
— Bodenfruchtbarkeit durch Gründüngung und Bodenlockerung
— Pflanzenschutz durch natürliche Präparate

Ausführliche Infos rund um den ökologischen Landbau
www.oekolandbau.de

Unter anderen die EU-Bio-Verordnung zum Herunterladen
www.bmelv.de

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2. Frage: Ein echtes Bio-Produkt erkenne ich am Bio-Siegel.
_richtig _falsch



Bio-Produkte sicher erkennen

Misstrauen bei schwammigen Formulierungen
Wenn "Bio" oder "Öko" draufsteht, müssen laut EU-Bioverordnung 95% der Zutaten aus Bio-Anbau stammen. Wasser, Salz, Hefe und Zusatzstoffe dürfen bei der Berechnung der Prozentzahl außen vor bleiben. Im Umkehrschluss gilt: Wenn nicht "Bio" oder "Öko" draufsteht, wird es sich kaum um ein echtes Bio-Produkt handeln. Vor Formulierungen wie "aus integriertem Anbau", "kontrollierter Vertragsanbau", "umweltschonend erzeugt" oder "unbehandelt" kann den Verbraucher keine Verordnung schützen. Hier hilft nur genaues Hinschauen, bzw. die erfolgreiche Suche nach der…

Kontrollnummer!
Die ist nämlich ein absolutes Muss. Auf jedem verpackten Bio-Produkt, das in Europa verkauft wird, steht, wer es kontrolliert hat. Entweder ist der Name der Kontrollstelle angegeben, meist aber die Nummer, und zwar nach folgendem Schema: Länderkürzel-00 (Nummer der Kontrollstelle)-Öko-Kontrollstelle, z.B. DE 003-Ökokontrollstelle.



Öko-Siegel: Klarheit auf den ersten Blick
Zusätzlich dürfen die Hersteller Siegel verwenden, sie müssen es aber nicht. Das können sowohl "private" (Anbauverbände), als auch staatliche Siegel sein. 2001 führte die damalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast das deutsche Bio-Siegel ein. Das sechseckige Symbol garantiert dafür, dass die Mindestkriterien der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden und ist sehr erfolgreich. Im Juli 2007 war es auf 40248 Produkten zu finden.
www.bio-siegel.de
www.label-online.de



Strenger als das Gesetz:
Die ökologischen Anbauverbände in Deutschland

Gegen die alteingesessenen Anbauverbände ist das deutsche Bio-Siegel ein Greenhorn. Bereits 1927 wurde Demeter, der Verband der für den anthroposophisch geprägten biologisch-dynamischen Landbau steht, gegründet Auch die Wurzeln des größten deutschen Bio-Anbauverbands Bioland reichen bis in die 50er Jahre des 20. Jahrhunderts zurück.
Während die EU-Bio-Verordnung für den kleinsten gemeinsamen Nenner garantiert, gehen die Richtlinien der Anbauverbände oft deutlich über die Mindestanforderungen der europäischen Union hinaus, wie ein Vergleich der EU- und der Bioland-Richtlinie exemplarisch zeigt.



Ein bisschen Bio gibt’s hier nicht.
Während die EU-Bioverordnung erlaubt, dass ein Bauer zwar Bio-Äcker, aber konventionelle Viehhaltung betreibt, ist das bei Bioland nicht erlaubt

Appetitlich gedüngt
Konventionelle Gülle, sowie Dünger aus Guano oder Knochenmehl, darf bei EU-Bio auf den Acker, bei Bioland nicht.

Mehr Platz für Tiere
230 Hennen oder 14 Mastschweine sind laut EU-Verordnung pro Hektar und Jahr erlaubt. Noch geräumiger geht es auf einem Bioland-Hof zu: Dort dürfen nur 140 Hennen und 10 Schweine pro Hektar und Jahr gehalten werden.

Genuss fast ohne Zusatzstoffe
Schon die EU-Bio-Verordnung hat den Einsatz von Hilfs- und Zusatzstoffen stark reglementiert und gestattet nur 47 Substanzen. Noch strenger ist Bio?land: Dort sind nur ganze 22 Zusatzstoffe erlaubt. Verboten ist z.B. Nitritpökelsalz, das konventionellen, aber auch manchen Bio-Wurstwaren die schöne rosa Farbe gibt.

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3. Frage: Die Richtlinien der deutschen Öko-Anbauverbände sind strenger als die Vorschriften der EU-Bio-Verordnung.
_richtig _falsch

EU-Bio wird runderneuert: Was ab 2009 auf Verbraucher, Anbauer und Hersteller zukommt

Nahezu fünfzehn Jahre ist die EU-Bio-Verordnung nun in Kraft. Durch insgesamt 80 Änderungen ist sie immer weiter angewachsen. Anderes, z. B. die Bio-Zertifizierung von Fisch, blieb bis heute ungeregelt. Grundsätzlich waren sich deshalb alle einig, dass Handlungsbedarf für den ökologischen Landbau in Europa besteht.

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Schon mal gesehen?
Dies ist das heutige EU-Bio-Siegel. Bis 2009 soll es noch einmal anders aussehen und dann auf jedem Bio-Produkt zu finden sein.
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Anderthalb Jahre vom ersten Kommissionsentwurf bis zur Verabschiedung im Juli dieses Jahres dauerte das zähe Ringen um die Neufassung, die zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Das Resultat ist umstritten. Was Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister Horst Seehofer in seiner Pressemeldung als "Quantensprung für den Öko-Landbau" bezeichnet, löst bei anderen Beteiligten, vom deutschen Bauernverband bis zu den Öko-Verbänden Reaktionen zwischen Bedenken und Entsetzen aus. Einige wichtige Änderungen:



Lücken geschlossen
Positiv: Die neue Verordnung regelt jetzt auch Bio-Fischzucht, Bio-Hefe und Bio-Weinherstellung.

In Zukunft verbindlich: Das EU-Bio-Siegel
Ein Siegel für Europa-Bio: Im Prinzip keine schlechte Idee. Bedauerlich ist das allerdings für das bekannte deutsche Bio-Siegel. Es bleibt zwar erlaubt, wird aber eigentlich überflüssig.

Siegel der Anbauverbände auch in Zukunft erlaubt
Hier gab es im Vorfeld richtig Streit: Ursprünglich war nämlich vorgesehen, den ökologischen Anbauverbänden die Werbung mit ihrem eigenen Label zu untersagen, nur die Kennzeichnung nach EU-Richtlinie sollte noch erlaubt sein. Die Anbauverbände hätten dann ihre eigene, oft deutlich höhere Qualität nicht mehr kommunizieren können. Damit wäre Bio-Qualität auf den kleinsten, nämlich den EU-Nenner, reduziert worden.

Ein bisschen Gentechnik wird legal
In der derzeit geltenden EU-Bio-Verordnung ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Stoffen klipp und klar verboten. Das wird ab 2009 nicht mehr so eindeutig sein. Zwar bleibt der Einsatz z.B. von gentechnisch verändertem Saatgut verboten. Aber sollten bestimmte Zusatz- und Hilfsstoffe in Zukunft nicht mehr gentechnikfrei auf dem Markt erhältlich sein, werden Ausnahmeregelungen möglich. Die müssten dann nicht einmal gekennzeichnet werden. Bio-Produkte dürfen darüber hinaus ab 2009 bis zu 0,9% mit gentechnischen Stoffen verunreinigt sein, wenn dies "zufällig" oder "technisch nicht zu vermeiden" ist. Kritiker bemängeln, dass diese 0,9% Regelung nicht als Ausnahme, sondern als Freifahrtschein für Verunreinigungen interpretiert werden könnte.



Aushöhlung durch Ausnahmen?
"Flexibilität", so ist Artikel 22 der neuen Verordnung überschrieben. In ihm finden sich nicht nur die umstrittenen Regelungen zu Gentechnik in Bio-Produkten. Flexibel gehandhabt werden könnte demnach in Zukunft so einiges, denn als Bedingungen für mögliche Ausnahmen von den Produktionsvorschriften reichen z.B. "klima?bedingte, geografische oder strukturelle Beschränkungen" oder die "Lösung spezifischer Probleme in der ökologischen/biologischen Tierhaltung".
Viele befürchten, dass mit so weich formulierten Kriterien der Einsatz von Pestiziden in gefährdeten Kulturen, konventionelle Tierarzneien oder auch Ausnahmen von der artgerechten Tierhaltung begründet werden könnten – und das, ohne dass es für Verbraucher nachvollziehbar wäre. Die einzige Alternative böten auch hier wieder die Produkte der deutschen Anbauverbände, die an ihren strengen Richtlinien festhalten

www.oekolandbau.de/haendler/grundlagen/recht-und-richtlinien/die-neue-eg-oeko-verordnung

Knackpunkt Durchführungsbestimmungen
Genauso wichtig wie die Verordnung selber sind die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen. Erst sie legen konkret fest, wie Erzeuger, Verarbeiter, Importeure und Händler in Zukunft arbeiten müssen. Ein erster Entwurf soll Ende des Jahres vorliegen. Möglicherweise wird er noch einmal für Zündstoff in der Diskussion um europäische Bio-Qualität sorgen.




Antworten Frage 1–3

Zu Frage 1: Natürlich falsch. Nur "aus kontrolliert-biologischem bzw. ökologischem Anbau" steht für echtes Bio. Da sind Sie doch bestimmt nicht drauf reingefallen?
Zu Frage 2: Bedingt richtig Das Bio-Siegel garantiert ein echtes Bio-Produkt, aber auch ohne Siegel kann ein Bio-Produkt echt sein, wenn es eine Öko-Kontrollnummer trägt. Das war eine Frage für Fortgeschrittene.
Zu Frage 3: Richtig, und ab 2009 wohl noch richtiger als heute.   
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